Die MSH Medical School Hamburg bietet über ihre Institute ICF Research Institute (IRIs) und Institute of Research and Education (IRE) eine VIFF-zertifizierte Schulung an.
Die MSH haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Fortbildungsinhalte.
Sollte die Schulung durch Krankheit von Referenten, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von der MSH zu vertretenden Gründen, kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Schulungsteilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.
Sollte ein Schulungsteilnehmer seine Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht - unabhängig vom Grund seiner Absage - Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren von
- 100% wenn er früher als 8 Wochen vor Beginn der Schulung absagt,
- 50% wenn er zwischen 4 und 8 Wochen vor Beginn der Schulung absagt,
- 30% wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Beginn der Schulung absagt.
- Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Gebühr fällig.
Eine Anmeldung für nur einen der beiden Schulungstage ist nicht möglich.
Absagen bedürfen der Schriftform.
Ein Schulungsplatz gilt im Einvernehmen zwischen Schulungsteilnehmer und der MSH als bestätigt, wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:
- eine schriftliche, verbindliche, vollständige Anmeldung vorliegt,
- die Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind und
- dem Bewerber eine schriftliche Bestätigung der MSH vorliegt und die Teilnehmergebühr nachweislich bezahlt wurde.